Der Kaufinteressent in den USA kann sowohl von einer Privatperson wie auch von einem Händler ein Fahrzeug erwerben. Beim Händlerkauf wird es höchstwahrscheinlich erfolgreich sein, um einen Rabatt oder um einige Extras zu feilschen, beim privaten Verkäufer dürfte die Bereitschaft zu handeln von der Begehrtheit des Objekts abhängen.
Ein Neuwagen wird am besten bei einem "DMV Licensed Dealer" erworben. Dieser ist beim Verkehrsministerium registriert, das im Notfall, bei Ärger oder Schaden, eingeschaltet werden kann.
Veröffentlichungen
In den USA gibt es zahlreiche Publikationen für Auto- und Motorradfahrer, die über die aktuelle Marktsituation berichten und in denen auch Neu- und Gebrauchtfahrzeuge annonciert werden. Überwältigend umfangreich ist das Angebot im Internet. Ausführliche Preisvergleiche sind in jedem Fall lohnend. Die veröffentlichten Preise sind immer netto, Nachlässe (holdbacks) und Rabatte (rebates) zwischen 3 und 5 Prozent üblich.
Kaufvertrag
Für die Verzollung in Deutschland benötigen Sie einen Kaufvertrag (BILL OF SALE). Die Anerkennung des Kaufpreises liegt im Ermessen der deutschen Zollbehörde.
Der Kaufvertrag sollte folgende Angaben enthalten:
Käufer
Verkäufer
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrgestellnummer (sehr wichtig!)
Baujahr des Fahrzeuges
Preis
Datum und Unterschrift
Kaufsteuer
Die Kaufsteuer (sales tax) wird im jeweiligen Bundesstaat festgelegt und variiert zwischen 0 und 9 Prozent. Generell gilt, daß die sales tax nicht gezahlt werden muß, wenn das Fahrzeug sofort exportiert wird. Wer zuvor damit in den USA reisen möchte, muß meist die sales tax zahlen und kann sie nach der Verschiffung zurückfordern. Eine US-einheitliche Regelung zur sales tax gibt es nicht.
Zahlungsmittel
Bargeld ist zur Erlangung eines guten Rabatts immer hilfreich, sicherer sind jedoch Reiseschecks und Kreditkarte. Sicher ist auch eine Geldanweisung einer Bank in Deutschland an eine amerikanische Bank. Die Gebühren hierfür sind allerdings ziemlich hoch
Garantie
Nur einige wenige europäische Hersteller bieten weltweite Garantien. In jedem Fall ist es deshalb sinnvoll beim Hersteller zu fragen wie weit seine Zusagen reichen. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Garantieleistung wie bei Importen aus EU Ländern (Gruppenfreistellungsverordnung) besteht keinesfalls. Bei Fahrzeugen von US-Herstellern sind keine Garantieleistungen durch deren deutsche Vertretungen zu erwarten.
Bei Gebrauchtfahrzeugen besteht kein Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller bzw. seiner deutschen Vertretung.
Anmeldung und Fahrzeugpapiere
Wer vor der Verschiffung erst noch mit seinem neuen Fahrzeug eine Reise in den USA unternehmen oder es selbst zur Verschiffung fahren möchte, muß es in den USA zulassen und braucht dazu einen "title" und eine "registration card". In der Regel ist der Händler bei der Anmeldung behilflich. Die Kosten für das Anmeldeverfahren selbst schwanken in den einzelnen Bundesstaaten zwischen 10 und 70 US $ für einen Pkw, die Kennzeichen sind extra zu bezahlen.
Eine Kfz-Kurzzeitversicherung für Touristen wird durch den amerikanischen Automobilclub AAA angeboten.
Title / Certificate of Origin
Jedes Fahrzeug, das gebraucht in den USA verkauft wird, hat ein "Certificate of Title", kurz „title“ genannt. Es entspricht in etwa dem deutschen Fahrzeugbrief, die Zahl der Vorbesitzer eines Gebrauchtwagens ist daraus jedoch nicht erkennbar. Lassen Sie sich auch durch einen noch so niedrigen Preis niemals verlocken, ein Fahrzeug ohne title zu erwerben!
Der title enthält folgende Eintragungen:
Fahrgestellnummer
amtliches Kennzeichen
das Feld "REGISTERED OWNER" nennt den aktuellen Eigentümer das Feld "LIENHOLDER" sagt aus, ob das Fahrzeug evtl. beliehen ist. Sollte hier die Eintragung einer Bank oder eines Finanzierungsbüros sein, ist der eingetragene Halter nicht alleiniger Eigentümer. In einem solchen Fall muß eine Freigabe (Release)
vorliegen. Dies ist gegeben, wenn das Feld mit Datum gegengezeichnet ist.
auf der Rückseite ist Platz für den Überschreibungsvermerk.
Ein Neufahrzeug, das noch nie zugelassen war, hat noch keinen title, aber vom Hersteller ein „Manufacturer´s Statement of Origin“ oder ein „Certificate of Origin“, das in seiner Bedeutung dem title entspricht.
Ohne Original des Title oder des Certificate of Origin ist es nahezu unmöglich, ein Fahrzeug zu verschiffen; auch für die Zulassung in Deutschland ist das Dokument unerlässlich.
Registration Card (Fahrzeugschein)
Wenn Sie Ihr neuerworbenes Fahrzeug selbst zum Hafen fahren oder zuvor noch in den USA umherreisen möchten, brauchen Sie eine US-Zulassung. Die "Registration Card" ist der Nachweis über die erfolgte aktuelle Zulassung des Fahrzeuges und muß immer mitgeführt werden. Sie dient oft gleichzeitig als Steuer- und Versicherungsnachweis.
Plates / Tags (Kennzeichen)
In einigen Bundesstaaten bleiben die Kennzeichen auch bei einem Besitzerwechsel bis zur Verschrottung oder endgültigen Abmeldung am Fahrzeug, in anderen behält sie der Vorbesitzer. In diesen Fällen muß ein Kennzeichen für die Fahrt zum Verschiffungshafen erworben werden.
Die amerikanischen Kennzeichen sollten möglichst bei der deutschen Zulassungsstelle vorgelegt werden können. Sollte eines oder gar beide Kennzeichen verlorengehen, ist eine Verlust-anzeige bei der amerikanischen Polizei ratsam.. Da amerikanische Kennzeichen als Souvenirs begehrt sind, empfiehlt es sich, sie vor der Verschiffung abzunehmen und im Reisegepäck zu transportieren.
Transport
Es ist ratsam, sich bereits in Deutschland mit einer internationalen Fahrzeug-Spedition in Verbindung zu setzen, um sich über Termine, Kosten etc. zu informieren. Alle großen europäischen Speditionen haben in den wichtigsten US-Häfen Agenturen, bei denen das Fahrzeug direkt angeliefert werden kann.
Vom Kaufort zum US-Hafen
Falls Sie das Fahrzeug persönlich auf eigener Achse zum Hafen bringen wollen, sollten Sie sich durch den Händler ein "ONE DAY PERMIT", eine Art Überführungskennzeichen, beschaffen lassen. Ansonsten können Sie es auch per Autotransporter zum Hafen fahren lassen. In diesem Fall ist keine Kurzhaftpflichtversicherung notwendig.
Einchecken des Fahrzeuges im Hafen (zwei Möglichkeiten):
• Sie gehen zu der von Ihnen gewählten Spedition, zeichnen die notwendigen
Frachtpapiere und erhalten einen Kaischein bzw. "PIER DELIVERY REPORT", mit dem Sie ihr Fahrzeug selbst am Hafenterminal bzw. Verladekai abgeben.
• Sie übergeben das Fahrzeug einem Spediteur, der es gegen Gebühr direkt zum Hafenterminal bringen und verladen läßt.
Seit Mai 99 verlangen die US-Zollbehörden, daß 3 Tage vor dem Verladetermin der Original US Title (für Gebrauchtfahrzeuge) oder das Original Certificate of Origin (für Neufahrzeuge) mit je 2 notariell beglaubigten Kopien der Vorder- und Rückseiten einzureichen ist. Da die Dokumente für die Zulassung in Deutschland außerordentlich wichtig sind, empfiehlt es sich, gleich noch eine Kopie mehr beglaubigen zu lassen und diese für sich zu behalten, falls das Originaldokument verlorengehen sollte.
Transportversicherung
Dringend zu empfehlen ist der Abschluß einer Transportver-sicherung mit einer "ALL RISK" - Deckung, die alle Risiken von der Fahrzeugübergabe an die Spedition bis zur Auslieferung in Deutschland abdeckt.
Überfahrt
Schiffe Richtung Europa laufen regelmäßig von allen großen US-Häfen aus. Ankunftsorte in Deutschland sind Bremerhaven oder Hamburg. Bestehen Sie auf Direktverladung nach Deutschland. Von den wichtigsten Verschiffungshäfen der Ostküste - Baltimore und New York - dauert der Transport ca. 2 Wochen, von der Westküste - San Francisco oder Los Angeles ca. 25 Tage.
Ankunft in Deutschland
Hafengebühren oder Lagerkosten gehen zu Ihren Lasten! Wahlweise können Sie Ihr Fahrzeug selbst im Hafen abholen oder es durch einen Spediteur per Autotransporter bis zu Ihrem Wohnort bringen lassen:
Wenn Sie das Fahrzeug in einem deutschen Hafen selbst abholen, brauchen Sie für die Fahrt zu Ihrem Wohnort ein Kurzzeitkennzeichen, das Sie nach Abschluß einer Kurzhaftpflichtversicherung von der Zulassungsbehörde erhalten. Die Verzollung geschieht entweder im Hafen direkt oder bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Zollamt. Wenn das Fahrzeug amerikanische Kennzeichen hat, kann es damit zum Zielort gefahren werden. Voraussetzung ist, daß vorab eine sog. Grenzversicherung - die speziell für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen angeboten wird - abgeschlossen wird.
Ankunft in Deutschland
Hafengebühren oder Lagerkosten gehen zu Ihren Lasten!
Wahlweise können Sie Ihr Fahrzeug selbst im Hafen abholen oder es durch einen Spediteur per Autotransporter bis zu Ihrem Wohnort bringen lassen: Wenn Sie das Fahrzeug in einem deutschen Hafen selbst abholen, brauchen Sie für die Fahrt zu Ihrem Wohnort ein Kurzzeitkennzeichen, das Sie nach Abschluß einer Kurzhaftpflichtversicherung von der Zulassungsbehörde erhalten. Die Verzollung geschieht entweder im Hafen direkt oder bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Zollamt. Wenn das Fahrzeug amerikanische Kennzeichen hat, kann es damit zum Zielort gefahren werden. Voraussetzung ist, daß vorab eine sog. Grenzversicherung - die speziell für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen angeboten wird - abgeschlossen wird.
Verzollung
Der Zoll auf Personenkraftwagen aus den USA beträgt EU-einheitlich 10 Prozent, für Motorräder 8 %. Hinzu kommen in Deutschland 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer.
Beispiel: Kaufpreis laut Kaufvertrag: 30.000.- US $. Der deutsche Zoll rechnet den Betrag zum jeweiligen Tageskurs in €.
Wechselkurs gerade: 1,00Euro = 1,39472Doller
Link:
[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]Link zur Berechnung:
[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]Importkosten ca. 30.451,08€
Über den Daumen gepeilt betragen die gesamten Einfuhrabgaben (Zoll plus Einfuhrumsatzsteuer) immer ca. 1/3 des Nettopreises. Als Nachweis der abgeschlossenen Verzollung stellt das deutsche Zollamt eine sog. Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
Zulassung
Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister
Vom Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg, Fax 0461/3161650 oder
[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] fordern Sie schriftlich, formlos, unter Angabe von Hersteller, Fahrzeugtyp und Fahrgestellnummer die Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister an. Sie sagt aus, ob das Fahrzeug schon einmal in Deutschland zugelassen war und ob es als gestohlen gemeldet ist. Sie wird gegen eine Gebühr von 13,52 € per Nachnahme innerhalb einer Woche zugeschickt.
TÜV
Vor der Zulassungsstelle müssen Sie die technische Prüfstelle (TÜV oder DEKRA) aufsuchen, um dort die "Einzelabnahme nach § 21 der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung)“ machen zu lassen. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin und erkundigen Sie sich genau, welche Papiere Sie mitbringen sollen.Seit 1991 ist in Deutschland eine Leuchtweitenregulierung (= Scheinwerfer-Höhenverstellung) vorgeschrieben. Sie ist bei US-Fahrzeugen und bei europäischen Modellen, die für den amerikanischen Markt bestimmt waren, so gut wie nie vorhanden. Ausnahmegenehmigungen sind routinemäßig für 0 bis 60 € erhältlich.
Datenblatt
Schwieriger ist es, festzustellen, ob für Ihr Fahrzeug bereits ein deutsches Datenblatt vorhanden ist. Dieses ist der Fall, wenn das exakt gleiche Modell schon mindestens einmal in Deutschland zugelassen wurde. Bei allen in Europa gängigen Fahrzeugen dürfte es also keine Schwierigkeiten geben. Die meisten Hersteller versenden das Papier auf Anfrage kostenlos oder gegen Gebühr; insbesondere japanische Hersteller reagieren dagegen leider gar nicht oder äußerst langsam.
Wenn für Ihr Fahrzeug kein Datenblatt bei den TÜVs in Ihrer Umgebung vorliegt, schicken Sie eine Kopie des Title an den TÜV Augsburg,
Internationale Gutachten, Tel. 0821/5904161, Fax 0821/5904159
und fragen nach, ob das Papier dort vorhanden ist. Wenn ja, erhalten Sie es gegen eine Gebühr von ca. 70 €, wenn nein, ist es aller Voraussicht nach auch sonst nirgendwo in Deutschland erhältlich. Das amerikanische Datenblatt (data sheet) ist nicht verpflichtend für die Entscheidungen des deutschen TÜV, bei der Feststellung der Daten jedoch erfahrungsgemäß hilfreich und kostensparend.
Zumindest geringfügige Änderungen, wie der Austausch der Frontscheinwerfer, dürften bei jedem US-Fahrzeug erforderlich sein. Versuchen Sie vorab, anhand genauer Angaben zum Fahrzeugtyp, bei Ihrer Prüfstelle zu ergründen was dort erwartet wird.
Abgasgutachten
Die deutschen Abgasgrenzwerte stellen auch für die allermeisten US-Modelle keine unüberwindliche Hürde dar, aber das Abgasgutachten sollte möglichst bereits vorhanden sein (siehe Datenblatt). Ist es das nicht, kann es ebenfalls beim TÜV Augsburg für ca. 130 € angefordert werden oder aber die Abgaswerte müßten neu gemessen werden. Die Kosten dafür werden nach Zeitaufwand berechnet.
Zulassungsstelle
Um den deutschen Fahrzeugbriefes zu bekommen, brauchen Sie folgende Papiere:
Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung
Title oder Certificate of Origin bei Neuwagen
Amerikanische Kennzeichen (nicht bei Neuwagen die per Autotransporter zum amerikanischen Hafen gebracht wurden).
Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregister evtl. Übereinstimmungserklärung des Herstellers falls es sich um ein deutsches Fabrikat handelt
Originalkaufrechnung
TÜV-Gutachten
Doppelkarte einer Kfz-Haftpflichtversicherung Ihrer Wahl
Pass oder Personalausweis